Die Regensburger Jusos lehnen die Pläne der Stadt, einzelne Grünflächen ab einer bestimmten Uhrzeit zu sperren, strikt ab: "Die Grünanlagen stehen der Allgemeinheit unentgeltlich zur Verfügung. Wir wehren uns gegen die Idee, für einzelne Plätze ein Betretungsverbot auszusprechen“, so der Vorsitzende Heinrich Kielhorn. Er verweist dabei auch auf die Bayerische Verfassung, die in Artikel 141 den „Genuss der Naturschönheit“ für alle Menschen garantiere. Weiter hieße es in Art. 141 (3): „Staat und Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.“
Die Jusos erkennen den Wunsch der Anwohnerinnen nach Nachtruhe an, plädieren aber dafür, andere Lösungen zu finden: „Ähnlich wie am Bismarckplatz könnte man mit Blick auf den Infektionsschutz den Zugang zum Grieser Spitz auf eine bestimmte Anzahl an Personen beschränken“. Des Weiteren verweist Bastian Käsbauer auf die bereits geltende Grünanlagensatzung der Stadt Regensburg: „Hier wird bereits heute schon geregelt, dass der Gebrauch von Musikwiedergabegeräten ab 22 Uhr verboten ist und dass der Alkoholgenuss nicht belästigend sein darf“. Damit bestünden bereits heute weitreichende Möglichkeiten, die Nachtruhe und die Interessen der Anwohnerinnen zu wahren, ohne pauschal ganze Grünanlagen zu sperren.
„Eine Sperrung des Grieser Spitzes führt sowieso nur zu einer Verdrängung und Verlagerung. Das ist keine befriedigende Lösung und darüber hinaus aus jugend- und kulturpolitischer Sicht eine Bankrotterklärung“, kritisiert Anna Gmeiner von der DGB Jugend. Zielführender sei es vielmehr, sich aktiv um eine Stadtteilentwicklung zu kümmern, Jugendzentren auszubauen und zusätzliche kulturelle Angebote und Spielstätten zu schaffen. „Regensburg ist eine junge, dynamische und stetig wachsende Stadt. Mit provinziellem Denken wie einem Betretungsverbot wird man den Bürger*innen nicht gerecht“.